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Zahnkrone Kosten: Das kostet eine gute Zahnkrone

Was kostet eine Zahnkrone

Zahnkrone – Unterschiede, Behandlung und Kosten Eine Zahnkrone ist eine bis heute effektive und beliebte Lösung, um einen fehlenden bzw. einen lädierten Zahn zu ersetzen. Bei einer Krone handelt es sich um einen Zahnersatz, bei dem der natürliche Zahnstumpf überkront wird. Der Sinn dahinter ist es den echten Zahn so lange wie möglich, zu erhalten. Das Einsetzen einer Zahnkrone ist bis heute einer der häufigsten durchgeführten Behandlung beim Zahnarzt. Welche Unterschiede es gibt, für welche Zähne eine Überkronung geeignet ist und welche Kosten auf einen zukommen, wird nachfolgend erläutert.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wann ist die Zahnkrone der ideale Zahnersatz
  2. Welche Materialien kommen bei Zahnkronen infrage
  3. Wie ist der Ablauf einer Überkronung
  4. Wie lange halten Zahnkronen
  5. Wie hoch sind die Kosten einer Zahnkrone
  6. Was wird von der Krankenkasse gezahlt
  7. Gibt es eine Härtefallregelung und wann greift diese
  8. Zuschuss der Krankenkasse durch Bonusheft erhöhen

Wann ist die Zahnkrone der ideale Zahnersatz?

Generell können alle Zähne mit einer Krone versehen werden, sofern das Zahnfleisch gesund und der Zahn fest im Kieferknochen verankert ist. Selbst wurzelbehandelte Zähne können mit Zahnkronen versorgt werden. Diese Faktoren werden durch eine zahnärztliche Untersuchung, oft inkl. Röntgendiagnose überprüft. In einigen Fällen ist jedoch eine zusätzliche Behandlung, wie beispielsweise eine Parodontitisbehandlung bei entzündetem Zahnfleisch von Nöten. Eine Wartezeit, wie beispielsweise bei Zahnimplantaten, welche eingehalten werden muss, ist vor einer Überkronung nicht nötig.

Welche Materialien kommen bei Zahnkronen infrage?

Deutsche Zahnarztpraxen dürfen generell nur Materialien verwenden, die nach dem Medizinproduktgesetz zugelassen sind:

  • edelmetallhaltige Metalle (Goldlegierungen, Mix aus unedlen und edlen Metallen)
  • edelmetallfreie Metalle (Kronen aus Nichtedelmetallen)
  • Materialmischungen (z. B. Metallbasis mit Keramikverblendung)
  • Metallfreie Materialien (Spezialkunststoffe und Keramiken)

Aus ästhetischen Gründen werden für Überkronungen oftmals kostenintensivere Materialien wie Vollkeramik verwendet. Neben den optischen Vorteilen kommt es hierbei auch zu einem verringerten Allergierisiko als bei metallhaltigen Materialien. Die höheren Kosten werden durch die besonders aufwendige Herstellung und durch teure Fräsgeräte gerechtfertigt. Früher wurden Kronen aus Vollkeramik jedoch seltener vom Zahnarzt empfohlen, da viel von der noch vorhandenen Zahnsubstanz abgeschliffen werden musste. Dadurch geriet die Haltbarkeit des echten Zahnes übermäßig in Gefahr. Mittlerweile werden sogenannte „Zirkongerüste“ verwendet, die eine enorme mechanische Festigkeit gewährleisten. Ähnlich hohe Kosten wie bei Vollkeramikkronen können bei verblendeten Edelmetallkronen entstehen.

Wie ist der Ablauf einer Überkronung?

Im Allgemeinen sind zwei Zahnarztsitzungen erforderlich, bevor der künstliche Zahnersatz eingesetzt werden kann. Zuerst wird eine genaue Gebissabformung mit einer Abdruckmasse durchgeführt. Danach wird die natürliche Zahnfarbe anhand von visuellen Vergleichen mit vorgefertigten Farbschlüsseln oder mithilfe von Messgeräten ermittelt. Auf der Grundlage der Abdrücke wird die Krone im Labor von einem Zahntechniker hergestellt und in die Praxis geschickt. Der vorbereitete echte Zahnstumpf wird bis zur endgültigen Überkronung mit einer provisorischen Zahnkrone versorgt.
Ohne das Einführen großer Abdrucklöffel und dem damit verbundenen Würgereiz arbeiten moderne Intraoralscanner. Diese Geräte tasten den beschliffenen Zahnstumpf auf den tausenstel Milimeter genau ab. Aus den gewonnenen Daten werden die Zahnkronen direkt in der Praxis (via CEREC) oder im Dentallabor aus einem Zirkonblock gefräst. Die Passgenauigkeit dieser Kronen ist in aller Regel besser. Und zwar auf 25µm genau.

Wie lange halten Zahnkronen?

Generell ist es so, dass die Materialien z.B. Zirkon ein Leben lang halten. Das Problem ist die Verbindung zwischen der Zahnkrone und ihrem Restzahn. Wie gut war die Arbeit von Zahntechniker und Zahnarzt. Denn je exakter und damit bakteriendichter diese Verbindung ist, umso länger lebt der überkronte Zahn. Im Idealfall und bei guter Mundhygiene können dies auch 25 Jahre und länger sein. Häufige Risiken, die die Dauerhaftigkeit einschränken können, sind unter anderem:

  • Kieferknochenschwund
  • mangelhafte Mundhygiene
  • Zähneknirschen
  • Zahnfleischerkrankungen (z. B. Parodontitis)
  • Krone bzw. Kronenrand wurden schlecht angepasst
  • ein bereits toter Zahn wurde überkront
Grundsätzlich halten zwei Drittel aller künstlichen Kronen bis zu 15 Jahre und können ohne Probleme die Aufgabe des natürlichen Zahnes übernehmen.

Wie hoch sind die Kosten einer Zahnkrone?

Da die Krone immer eine Maßanfertigung ist, können die Kosten lediglich durch Richt- bzw. Durchschnittswerte angegeben werden. In deutschen Zahnarztpraxen betragen die Kosten, je nach Qualität und Material, zwischen 300 und 1.000 Euro. Eine günstigere Alternative ist die Fertigung einer Krone im Ausland durch die MDH AG. Dieses Unternehmen fertigt seit vielen Jahren in China hochwertige Zahnersätze nach deutschen Qualitätsmaßstäben. Bei der Herstellung im Ausland können durch die entfallenden hohen Laborkosten in Deutschland bis zu 80 Prozent der Kosten eingespart werden.

Was wird von der Krankenkasse gezahlt?

Für Zahnersatzleistungen gilt seit 2005 das Festzuschusssystem der gesetzlichen Krankenkassen, in dem die Höhe der Regelversorgung festgelegt ist. Anhand dieser Sätze kann bereits im Vorhinein abgelesen werden, mit welchem Zuschuss sich Krankenkassen an den Kosten von Zahnersatz beteiligen, sofern der vom Zahnarzt ausgestellte Kostenplan bewilligt wurde.

Nach dem Festzuschusssystem ist bei einer Krone, die nicht aus Edelmetallen besteht, mit einem Eigenanteil zwischen 300 und 500 Euro zu rechnen. Fällt die Entscheidung auf eine Goldkrone, so beträgt der Eigenanteil zwischen 500 und 700 Euro. Wesentlich teurer wird es bei einer Vollkeramikkrone, die kaum vom echten Zahn zu unterscheiden ist. Bei diesem hochwertigen Zahnersatz kann der Eigenanteil zwischen 700 und 1.000 Euro betragen.

Eine andere Regelung gibt es, wenn es um einen abgebrochenen Zahn im gut sichtbaren Bereich geht, beispielsweise bei den Schneidezähnen. In der Regel entspricht die Versorgung jener einer teilverblendeten Krone. Demzufolge wird die Hälfte der Kosten des Zahnersatzes von der Krankenkasse erstattet und der Eigenanteil liegt zwischen 200 und 300 Euro.

Da die gesetzliche Krankenkasse nach dem Festzuschusssystem agiert, ist eine Zahnzusatzversicherung anzuraten, um sich selbst vor hohen Zuzahlungen schützen zu können.

Gibt es eine Härtefallregelung und wann greift diese?

Generell wird die Finanzierung der Zahnersätze mithilfe des Festzuschusses geregelt, bei dem nach der Genehmigung des Kostenplans 50 Prozent der Kosten übernommen werden. Es gibt jedoch auch eine sogenannte „Härtefallregelung“, bei der die Krankenkasse den doppelten Zuschuss der Regelversorgung übernimmt. In manchen Fällen decken diese Beträge die Kosten jedoch nicht vollständig ab, und wenn nachgewiesen wird, dass der Differenzbetrag nicht bewerkstelligt werden kann, so übernimmt die gesetzliche Krankenkasse auch noch die restlichen Kosten, sodass der Zahnersatz keinen Eigenanteil erfordert.

Unter die Härtefallregelung fällt jedoch nur eine kleine Patientengruppe:

  • Patienten mit geringerem Einkommen:
    • Gesamte monatliche Bruttoeinkünfte unter 1.218 Euro (allein lebend)
    • Bei monatlichen Bruttoeinkünften bis 1.647,75 Euro (gesamt bei zwei Haushaltsmitgliedern)
    • Monatliche Bruttoeinkünfte bis 1.979,25 Euro (bei drei Haushaltsmitgliedern gesamt)
    • Gesamte monatliche Bruttoeinkünfte bis zu 2.283,75 (bei vier Haushaltsmitgliedern)
  • Patienten die sich in einer Ausbildung befinden
  • Patienten die eine Ausbildungsförderung erhalten (BAföG)
  • Patienten die eine Berufsausbildungsbeihilfe oder Sozialleistungen in Anspruch nehmen

Zuschuss der Krankenkasse durch Bonusheft erhöhen?

Ab der Vollendung des 18. Lebensjahres wird bei einer jährlichen regelmäßigen Kontrolle beim Zahnarzt das Bonusheft abgestempelt. Wird das Bonusheft fünf Jahre geführt, so erhöht sich der Festzuschuss der Krankenkasse um 20 Prozent. Bei einem regelmäßig zehnjährig geführten Bonusheft kommt es zu einer Erhöhung des Festzuschusses um 30 %.

Bei Fragen einfach anrufen: 03821 8898099
Wir beraten Sie gerne.

So Zahnkrone Kosten stark senken wurde am 15.08.2023 14:10 Uhr aktualisiert.