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Dr. med. dent.
Lutz Meyer


Facharzt für Zahnmedizin, Implantologie
Carrer Juan Sebastián Elcano 34, 07590 Cala Ratjada
4.1 ★★★★ - 4 Empfehlungen

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Sie sind Dr. Meyer?

Im Team von Clinica Dental – Lutz Meyer

Dr. med. dent. Lutz Meyer

Dr. med. dent. Lutz Meyer


Fachgebiete: Facharzt für Zahnmedizin, Implantologie



Jahre Erfahrung: keine Angabe



Ausbildung: keine Angabe



Sprachen: Español,



Mitgliedschaften und Auszeichnungen:
keine Angabe




Bewertung:  4,1 von 5 aus 4 Empfehlungen


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Erfahrungen mit Dr. Meyer Lutz in Cala Ratjada Seite: 1 von 1

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Ursula
(Kassenpatient / Alter: 65 plus / Bewertung: (4,7 von 5) )

4.71

14.09.2018

Musste mir einen vereiderten Backenzahn ziehen lassen und hatte große Angst. Wurde sehr einfühlsam beraten und behandelt und der Arzt nahm sich sehr viel Zeit.
Die Sprechstundenhelferin war auch sehr nett.

Petra
(Kassenpatient / Alter: 25 - 49 / Bewertung: (4,9 von 5) )

4.86

12.08.2014

In meinem Urlaub war ich wegen einer Wurzelbahandlung in dieser Zahnarztpraxis in Cala Ratjada. Das ist er ein sehr nettes Team, kompetente Ärzte und sehr Urlauberfreundliche Öfnungszeiten.
Ich fühlte mich sehr gut beraten und einfühlsam behandelt.

Gerhard
(Kassenpatient / Alter: 50 - 65 / Bewertung: (1,4 von 5) )

1.43

29.09.2013

Achtung!

Im August 2013 suchte ich Herrn Meyer (hat keinen Doktortitel!) wegen Schmerzen im Unterkiefer auf. Meiner Meinung nach wurden diese durch einen vermutlich toten Zahn verursacht, und ich bat ihn, diesen zu ziehen. Herr Meyer war jedoch der Ansicht, der Zahn sei noch vital und könne gerettet werden („Oder wollen Sie ihn unbedingt loswerden?“) und riet statt dessen zu einer Wurzelbehandlung. Nachdem er die Krone abgenommen hatte und den Zustand des Zahnes sah, war er dann nicht mehr ganz so zuversichtlich, was dessen Erhaltung anbelangte: „Der Kollege zuhause“ soll dann entscheiden, ob er gezogen werden muss oder nicht. Die Wurzelbehandlung wurde jedenfalls durchgeführt, und mit einer unversorgten „Zahnruine“ im Mund wurde ich dann in meinen zweiwöchigen Resturlaub entlassen. Sofort nach meiner Rückkehr nachhause wurde dieser Zahn von einem Kieferchirurgen gezogen, da er „total zerstört“ war und es nichts mehr zu retten gab.

Ob Herr Meyer den Zahn nicht ziehen wollte, weil er für diese Leistung viel weniger berechnen konnte als für die überflüssige Wurzelbehandlung, kann ich nicht sagen.
Für diese stellte Herr Meyer 235,- € in Rechnung, die ich (natürlich) in bar bezahlen musste. Laut einem Aushang an der Rezeption rechnet Herr Meyer nach der deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte ab. Nach dieser wären jedoch (bei einem Faktor von 1,0 wie auf der Rechnung ausgewiesen) lediglich 47,34 € zu berechnen! Allein für den Rechnungsposten „Wurzelbehandlung: Aufbereitung eines Kanales, auch incl. Entfernung der Pulpa“ verlangte Herr Meyer 120 €, nach der GOZ hätten nur 22,05 € berechnet werden dürfen!

Anmerkung des Arztes:
Eine kurze Stellungnahme unserer Seite zu der Patientenkritik:

Der betroffene Zahn wurde nicht entfernt, um dem Patienten eine „Osteotomie“ im Urlaub zu ersparen. Der betroffene Zahn zeigte sich nach Entfernung der Krone so stark zerstört, dass eine einfache Extraktion des Zahnes nicht mehr möglich war. Es stand also die Frage im Raum, ob man den Zahn operativ entfernt oder eine Wurzelkanalbehandlung durchführt.
Die Wurzelkanalbehandlung wurde durchgeführt um dem Patienten nicht den Urlaub zu verderben, da nach einer operativen Entfernung vor allem bei den klimatischen Gegebenheiten Schwellungen für mehrere Tage auftreten können. Der Patient wird nach solch einer Entfernung angewiesen zu kühlen, strikt Sonne zu vermeiden und auch das Essen ist für einige Tage nicht uneingeschränkt möglich. Das möchte man im Urlaub sicherlich nicht haben, deswegen damals die Entscheidung für die Wurzelkanalbehandlung. Auch bestand nach unserem Ermessen durchaus die Möglichkeit den Zahn durch Stiftaufbau und chirurgische Kronenverlängerung zu erhalten.

Um noch kurz Stellung zur Abrechnung zu nehmen: Eine GOZ-Abrechnung nach GOZ im 1.0-fachen Satz ist absolut unüblich. Der Standartsatz wird nach Faktor 2,3 abgerechnet.
Unsere Abrechnung wird i.d.R. immer nach dem 1,0-fachen Satz der entsprechend spanischen Abrechnung bemessen. Diese fasst mehrere GOZ-Leistungen zu einer Gebühr zusammen..
Bei einer GOZ-Rechnung wird deshalb nicht bloß die Position „Aufbereitung eines Kanales, auch incl. Entfernung der Pulpa“ berechnet, sondern diverse Zusatzpositionen.
Um eine GOZ Rechnung gegenüberzustellen müsste man beispielsweise die Positionen Ä1 (Beratung eines Kranken), Ä5 (symptombezogene Untersuchung), I (Infiltrationsanästhesie), Rö2 (2x)(Kleinbildröntgen), Trepanation, Aufbereitung eines Kanals inkl. Entfernung der Pulpa, Phys. (Spülung), Bmf (besondere Maßnahmen bei Füllungen), Med (medikamentöse Einlage), die Endomaterialien und prov.Verschluss hinzuziehen, welche standartmäßig in Deutschland mindestens zum 2,3- fachen Satz angesetzt werden. Hierbei kommt man auf einen Betrag von etwa 220-240 Euro. Üblicherweise wird in Deutschland jedoch der 3,5fache Satz bei Molaren berechnet.
Um noch den Vorwurf auszuräumen, dass eine Osteotomie für uns weniger lukrativ gewesen wäre, bleibt nur festzuhalten, dass alle Entscheidungen ausschließlich zum Wohle des Patienten gefällt wurden, unter besonderer Berücksichtigung der Tatsache, dass der Erholungswert im Urlaub so wenig wie möglich belastet werden sollte.
Bei einer Osteotomie ist dies generell so nicht möglich.

elaine
(Privatpatient / Alter: 50 - 65 / Bewertung: (4,9 von 5) )

4.86

05.03.2013

The dentist has a very kind manner which puts the patient at ease and is an extremely skilled dentist.

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