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Erfahrungen mit Dr. Clausen Jan-Ole in Lübeck Seite: 1 von 1
Christiane
(Kassenpatient / Alter: 25 - 49 / Bewertung: (4,7 von 5) )
4.71
13.09.2018
Ich bin seit fast 2 Jahren Patientin in der Praxis im Hochschulstadteil. Ich möchte meinen Zahnarzt auf keinen Fall mehr wechseln, weil hier einfach alles stimmt. Vom ersten Tag an fand ich die Behandlung und Beratung sehr gut und bin mit den Ergebnissen der Laserbehandung, sowie Füllungen und Kronen äußerst zufrieden.
Die Praxisorganisation sollte allerdings noch besser werden. Denn leider wurden meine Termine mehrfach bei einem anderen Kollegen in der Gemeinschaftspraxis eingetragen. Da es sich bei mir um eine langwierige Behandlung handelte, wollte ich nicht zwischen verschiedenen Ärzten hin und her springen.
Elias
(Kassenpatient / Alter: 50 - 65 / Bewertung: (5,0 von 5) )
5
07.03.2018
Sehr schöne neue Praxis!
Grabitz
(Kassenpatient / Alter: 25 - 49 / Bewertung: (1,3 von 5) )
1.29
20.12.2012
Die Behandlung war UNGLAUBLICH TEUER (rund 600 Euro nur die zuzahlung für zweimal ca. 50 Minuten Füllungen machen und Zahnreinigung) - angeblich wegen teurer Füllungen, aber ich nehme immer Keramik, niemals für diesen Preis, und das waren hauptsächlich Mini-Füllungen ohne besondere Komlikationen. Das Team hat auch keinerlei Bemühungen unternommen, mir die Zuzsahlungsrechnung zu erläutern, sondern reagierten auf meine Nachfrage einsilbig, ich soll zahlen und fertig. Ich mußte erst über die Verbraucherzentrale erfahren, dass das Honorar wegen angeblich besonders schwieriger Behandlung auf den 2,5- bis 3,6fachen Satz einer normalen Behandlung hochgesetzt worden war. Es war also gar nicht wegen der "Keramik". Ich arbeite auch selbstständig und kann mein Honorar nicht mal eben verdoppeln oder verdreifachen, wenn mir danach ist - und unmoralisch fände ich das auch. Ich war ja nicht zum ersten Mal beim Zahnarzt, besonders aufwändig war diese Behandlung bestimmt nicht.
Lassen Sie sich bei einer sehr hoch erscheinenden Zuzahlung also nicht abkassieren, ohne nachzufragen. Wenden Sie sich ggf. an die Zahnärztliche Vereinigung, die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt!