Garantie Haftung bei Zahnersatz
 


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Garantie und Haftung nach einer Zahnbehandlung im Ausland


Auch dann wenn Ihr Zahnarzt im Ausland und Sie selbst (Mundhygiene) alle Vorsichtsmaßnahmen sorgfältig beachten, bleibt ein sehr geringes Restrisiko wie bei jeder kleinen Operation. Was also tun, wenn der im Ausland erworbene Zahnersatz Schmerzen verursacht oder einen Mangel aufweist? Wie kann Ihnen ein Zahnarzt zu Hause helfen?

Jeder Zahnarzt wird eine Schmerzbehandlung durchführen, Entzündungen oder sonstige Wunden versorgen. Das Reparieren einer beschädigten Brücke oder zerbrochenen Teilprothese ist da schon komplizierter. Um die nötige Stabilität zu erlangen, muss der Zahnarzt exakt wissen welche Materialien verwendet wurden.
Besitzen Sie einen Legierungspass oder eine Konformitätserklärung für Ihren Zahnersatz, so sollte dies kein Problem darstellen. Lehnt Ihr Zahnarzt die Reparatur dennoch als undurchführbar ab, erkundigen Sie sich direkt bei einem Zahnlabor in Ihrer Nähe. Dort erhalten Sie fast immer Hilfe.

Nach erfolgter Reparatur und Bezahlung der Rechnung wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Schildern Sie den gesamten Vorgang. Die angebliche Undurchführbarkeit der Reparatur durch Ihren Zahnarzt und dass ein Labor die Reparatur doch durchführen konnte. Eventuell beteiligt sich die Kasse dann an den Kosten.


Garantie und Haftung
Neuer Zahnersatz ist ein Fremdkörper und so fühlt er sich auch an. Diese Beschwerden nehmen in der Regel kontinuierlich ab und sind nach wenigen Wochen komplett verschwunden. Andernfalls ist der erneute Arztbesuch unerlässlich, denn Zahnersatz der nicht richtig sitzt, wird sich mit der Zeit nicht "einbeißen".

Wollen Sie Ihre Garantieansprüche nicht gefährden, müssen Sie den Zahnarzt aufsuchen, der den Zahnersatz angefertigt hat. Rechtlich gesehen, müssen Sie Ihm eine Nachbesserung ermöglichen - er hat das Recht aber auch die Pflicht dazu. Eine Nachbesserung ist für den Patienten immer kostenlos, auch wenn sie in Ausnahmen bis zur Neuanfertigung des Zahnersatzes führen kann.

Um eine erneute Reise ins Ausland zu vermeiden, sollten Sie im Vorfeld klären ob in solchen Ausnahmenfällen eine Zusammenarbeit mit deutschen Zahnärzten besteht. Bei einigen spanischen und ungarischen Zahnärzten ist dies bereits der Fall. Gewähren Sie dem Zahnarzt keine Möglichkeit zur Nachbesserung, gehen Ihre Garantieansprüche verloren.

Führt die Nachbesserung zu keinem für Sie akzeptablen Ergebnis, oder lehnt der Zahnarzt dies ab, so kann mit Hilfe Ihre Krankenkasse ein Gutachter beauftragt werden. Nachbesserung oder Neuanfertigung wird dann von ihm entschieden. Bei kompletter Neuanfertigung ist manchmal auch der Zahnarztwechsel möglich. Erheben Sie Klage gegen Ihren behandelnden Zahnarzt, entfällt der Schutz der Krankenkasse. Die Anwalts-, Gerichts- und Prozesskosten sind dann allein Ihre Angelegenheit, unabhängig davon ob der Zahnarzt in Deutschland oder im Ausland sitzt.


Kostenlose Hilfe bei Einkäufen und Dienstleistungen im EU-Ausland
Die Juristen des Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Kiel sind eine erstklassige Adresse, wenn es bei Einkäufen oder Dienstleistungen (auch Zahnbehandlungen) im EU-Ausland zu Problemen kommt. Jeder Verbraucher kann sich kostenlos an das EVZ in Kiel, das EVZ in Gronau bei Düsseldorf oder bei Problemen in Frankreich an EURO-INFO in Kehl wenden. In jedem EU-Land wurde eine eigene Clearingstelle geschaffen für Fälle, bei denen eine gütliche Einigung mit dem Dienstleister nicht erreicht werden kann. Um gerichtliche Auseinandersetzungen im Ausland zu verhindern, vermitteln diese eine geeignete Schlichtungsstelle. Ein Vorgehen das fast immer funktioniert.

Adressen:


EVZ Kiel
Willesrt. 4-6,
24103 Kiel
Tel: 0431 - 97 19 350
Fax: 0431 - 97 19 360

Euro-info Verbraucher e.V.
Kinzigstr. 22,
77694 Kehl
Tel: 07851 - 99 14 80
Fax: 07851 - 99 14 811



Garantie und Haftung wurde am 12. February 2012 um 00:34:09 Uhr aktualisiert. 

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