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Medizinischer Notdienst – Arzt und Zahnarzt
Medizinische Notdienste
Manchmal braucht man auch außerhalb der Praxisöffnungszeiten einen Arzt. Dann greift der ärztliche Notdienst. In größeren Städten gibt es meist schon Notfallpraxen, die auch nach Feierabend und an Wochenenden geöffnet sind.
Wer auf dem Land wohnt, muss bei einem medizinischen Notfall meist zum Telefon greifen,wenn er von einem Arzt oder Zahnarzt behandelt werden möchte. Der ärztliche Notdienst ist nicht zu verwechseln mit dem Rettungsdienst, der bundesweit unter der Telefonnummer 112 zu erreichen ist und nur in akuten Notfällen zum Einsatz kommt. Wenn die Krankheitssymptome vom Betroffenen selbst als unangenehm, aber nicht als gefährlich eingestuft werden, sind der ärztliche Notdienst oder der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. Die Rufnummern des medizinischen Notdienstes sind bundesweit nicht einheitlich wie z.B.bei der Feuerwehr. Wählt man die Nummer des ärztlichen Notdienstes landet man meist in der Zentrale. Die Aufgabe der Notdienstzentrale ist es eine Vertretung für den Hausarzt zu finden, telefonisch zu beraten und ein so genanntes Meldebild zu erstellen. Das Meldebild wird an einen Arzt weitergeleitet. Stellt der Mediziner anhand der Angaben einen Notfall fest, kann über die Notdienstzentrale sofort der Rettungsdienst alarmiert werden. Lässt sich der Fall telefonisch klären, sorgt die Notdienstzentrale dafür, dass ein Arzt zurückruft. Muss die Lage vor Ort geklärt werden, kommt innerhalb einer Stunde ein Bereitschaftsarzt zu Hause vorbei. Für Träger von Hörgeräten besteht in vielen Bundesländern bereits die Möglichkeit den ärztlichen Notdienst per Fax zu rufen.
Jeder niedergelassene Arzt in Deutschland hat die Pflicht, sich an Notdienstschichten zu beteiligen.
Auch Zahnarztnotdienste können am Wochenende und an Feiertagen alarmiert werden. Die jeweiligen Telefonnummern stehen in der Tagespresse, im Telefonbuch oder im Internet.