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Zahnschmerzen am Wochenende
Ein Wochenende mit Zahnschmerzen? Was ist zu tun
Wer kennt das nicht: endlich Wochenende und plötzlich beginnen rasende Zahnschmerzen. Die Zahnarztpraxen sind geschlossen, das sonst so probate Schmerzmittel versagt kläglich und es erscheint undenkbar bis Montag die Qualen zu ertragen.
Treten akute Zahnschmerzen auf, kann das viele Ursachen haben: Lockere Kronen oder Inlays, Entzündungen, verloren gegangene Zahnfüllungen, abgebrochene Zähne. In solchen Fällen hilft nur ein Zahnarzt, der über den zahnärztlichen Notdienst der jeweiligen Stadt oder Gemeinde erreicht wird.
Wie bei allen anderen ärztlichen Notdiensten üblich wechseln sich auch Zahnmediziner im Turnus ab. Die Telefonnummern der diensthabenden Ärzte stehen in der Tagespresse oder können im Internet über „zahnarzt-notdienst.de“ abgerufen werden. Man sollte nicht unangemeldet in die Praxis kommen. Geben sie dem Notfall-Zahnarzt die Chance sich auf Ihre Problematik vorzubereiten, indem sie ihn vorher telefonisch über ihren Zustand informieren. Er hält viele Medikamente zur Notbehandlung bereit und kann – wenn nötig – auch welche verschreiben, die er nicht auf Lager hat. In diesem Fall greift der Apothekennotdienst.
In diesen Fällen sollten Sie den zahnärztlichen Notdienst in Anspruch nehmen:
Dauerschmerz
Reagiert der Zahn auf Temperaturunterschiede und Druck extrem empfindlich und tut unentwegt weh, besteht der Verdacht, dass sich ein Zahnnerv entzündet hat. In einem solchen Fall kann nur eine Wurzelbehandlung helfen den Zahn zu retten. Der Zahnarztbesuch sollte deshalb unverzüglich erfolgen.
Zahnweh und Zahnfleisch geschwollen
Hier besteht ebenfalls der Verdacht, dass sich ein Entzündungsherd gebildet hat. Das sollte möglichst schnell durch einen Zahnarzt geklärt und anschließend behandelt werden.
Hat sich ein Inlay gelockert, ist eine Zahnfüllung herausgefallen oder ist beim Kauen ein Stück vom Zahn abgebrochen, empfiehlt sich ebenfalls ein Besuch mein Notfall-Zahnarzt.
Die übliche Praxisgebühr entfällt auch im Notfall nicht. Falls sie für das aktuelle Quartal noch nicht geleistet wurde, werden gesetzliche Versicherte zur Kasse gebeten. Ist man privat versichert bekommt man nach der Notbehandlung die Zahnarztrechnung wie üblich per Post zugeschickt.